Ratgeber zur Kfz-Versicherung
Versicherungsarten der Kfz-Versicherung
Die Haftpflichtversicherung ist im Bereich der Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung. Diese muss beim Anmelden des Fahrzeugs nachgewiesen
werden. Sie übernimmt die Kosten des Unfallgegners und versichert sowohl den Halter als auch den Fahrer des Fahrzeugs sowie dessen Beifahrer.
Einen höheren Versicherungsschutz bietet die Teil- bzw. die Vollkaskoversicherung, die auch die Schäden des eigenen Fahrzeugs übernehmen.
Die Beitragsrechnung
Der Beitrag für die Kfz-Versicherung wird auf Basis der persönlichen Daten des Versicherungsnehmers (Alter, Anzahl der schadensfreien Jahre),
des gewünschten Versicherungsumfangs sowie den Fahrzeugdaten ermittelt. Vor allem die Typenklasse, die die Risikofaktoren eines bestimmten
Fahrzeugs wiedergibt, ist bei der Beitragsrechnung entscheidend. Bestimmte Faktoren wie etwa das Vorhandensein einer abgeschlossenen
Garage oder aber eine geringe jährliche Fahrleistung können den Beitrag reduzieren. Auch Selbstbehalte bei der Kaskoversicherung können
zu niedrigeren Beiträgen führen.
Die Beitragsrechnung gibt Aufschluss über die berechnete Prämie sowie eventuelle Rabatte. Sofern sich wichtige Parameter ändern, wenn
zum Beispiel die jährliche Fahrleistung deutlich erhöht wird, muss der Versicherungsnehmer seiner Versicherung eine entsprechende Meldung
zukommen lassen. Andernfalls kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Ausschluss von Leistungen
Bisher verweigerten die Versicherungsgesellschaften die Zahlung von Leistungen, wenn der Unfall grob fahrlässig, zum Beispiel das
Überfahren einer roten Ampel, geschehen ist. Durch eine Novellierung des Versicherungsgesetzes wird seit Januar 2008 die Schwere der
Fahrlässigkeit geprüft, so dass unter Umständen trotz dessen Leistungen fällig werden. Viele Versicherungsgesellschaften schließen die
grobe Fahrlässigkeit in ihre Versicherungsbedingungen jedoch mit ein, ausgenommen sind lediglich Autofahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
Schadensfreiheitsklassen und Beitragseinstufung
Fahranfänger und Menschen, die ihren Führerschein kürzer als drei Jahre besitzen, müssen deutlich höhere Beiträge bezahlen als Menschen,
die bereits eine langjährige Fahrpraxis vorweisen können. Der Grund hierfür ist die Einstufung der Fahranfänger ist die Schadensfreiheitsklasse
0. Dies bedeutet einen Beitragssatz von bis zu 230%. Für jedes Jahr, welches unfallfrei gefahren wurde, erhöht sich die Schadensfreiheitsklasse
und somit der Schadensfreiheitsrabatt. Ein Unfall verursacht jedoch die Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse.
Ausreichende Deckungssummen bei der Kfz-Versicherung
Die Haftpflichtversicherung der Kfz-Versicherung deckt Unfälle grundsätzlich bis zur Höhe der gewählten Deckungssumme. Erst, wenn der
entstandene Schaden die Deckungssumme übersteigt, muss der Autofahrer die entstandenen Kosten selbst tragen.
Da vor allem Personenschäden hohe Kosten verursachen können, sollten mindestens die gesetzlichen Deckungssummen von 7,5 Millionen Euro für
Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden gewählt werden. Menschen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf bieten Versicherungsunternehmen
die erweiterte Deckung, die Schäden bis zur Höhe von 100 Millionen Euro übernimmt.
Die Kaskoversicherung
Die Haftpflichtversicherung übernimmt im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung auch Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden, die durch Unwetter, Sturm, Hagel oder Vandalismus entstanden sind. Daneben werden auch Glasschäden
am Fahrzeug sowie Wildschäden übernommen. Auch wenn ein Schaden durch Raub oder Feuer entstanden ist, übernimmt die Teilkaskoversicherung die
Kosten.
Die Teilkaskoversicherung lohnt sich für alle Fahrzeuge, die noch nicht älter als acht Jahre sind. Der Grund hierfür ist die Erstattung des
Zeitwertes des Fahrzeugs bzw. die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes.
Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch die Übernahme von Schäden, die der Fahrzeughalter
selbst verursacht hat. Sie leistet somit bei selbst verursachten Unfallschäden, bei Parkschäden und sogar bei Unfallflucht und Vandalismus.
Gerade dann, wenn das Auto noch neu oder nur wenige Jahre alt ist, ist die Vollkaskoversicherung zu empfehlen.
Die Kündigung der Kfz-Versicherung
Ordentliche Kündigung
Grundsätzlich haben Versicherte die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zum Ende eines Jahres zu kündigen. Hierzu ist das Kündigungsschreiben
an die Versicherungsgesellschaft bis zum 30.11. nötig.
Außerordentliche Kündigung
Sofern die Versicherung ihre Beiträge erhöht, können Versicherte das außerordentliche Kündigungsrecht nutzen. Hierfür ist eine einmonatige
Kündigungsfrist einzuhalten.
Neben der Beitragserhöhung ist auch die Änderung der Tarifmodelle, zum Beispiel die Einstufung in eine teurere Regionalklasse, ist ein
Kündigungsgrund. Auch beim Verkauf des Fahrzeugs kann die Versicherung sofort gekündigt werde