Grüne Karte
"Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr"
Die Grüne Karte ist eine im KFZ-Bereich verwendete Bezeichnung für die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr"
- also eine Versicherungskarte, die derzeit noch im internationalen Kraftverkehr benötigt wird. Sie hat eine grüne Farbe und
geht auf das Londoner Abkommen von 1949 zurück, wo alle europäischen Länder (außer Albanien und die europäischen Staaten der
ehemaligen UdSSR und einige Mittelmeer- Anrainerstaaten ) ein Abkommen schlossen, dass bis heute mit Erweiterungen gilt.
Anhand der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im
Gastland nennen. Auf der Versicherungskarte sind Daten zum Fahrzeug, zum Fahrzeughalter und der Versicherung enthalten und
sie ist jedem Kfz-Haftpflichtversichertem kostenlos erhältlich. Gegenwärtig muss die Grüne Karte bei Reisen innerhalb der EU
nicht mehr mitgeführt werden.
Seit 1974 gibt es ein Kennzeichenabkommen, wonach das amtliche Kennzeichen des Auto`s als
Versicherungsnachweis innerhalb der EU ausreicht.
Sie dennoch auch innerhalb der EU-Länder mitzuführen schadet nicht, denn sollte sich ein Unfall ereignen und man erleidet
einen Fahrzeugschaden oder verursacht einen solchen, so kann man schnell die wichtigsten Daten wie Kennzeichen, Marke, Typ und
Farbe des Schadensautos, die Anschrift des Fahrzeughalters und die Nummer der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsscheins
rausfinden. Außerdem ist auch die Anschrift vom Deutschen Büro Gründe Karte mit aufgeführt, an dass man sich wenden kann, damit das
Versicherungsunternehmen benachrichtigt und der Schaden ordnungsgemäß und schnell nach deutschem Recht geregelt werden kann, auch
wenn man keine Rechtsschutzversicherung besitzt.
Für das internationale Ausland gilt es als Plficht, seine Grüne Karte mitzuführen und sie dient dort als Nachweis des
Versicherungsschutzes, bzw. als Nachweis, dass man einer vorhandenen Haftpflichtversicherung besitzt. Länder in denen die
Grüne Karte verpflichtend mitgeführt werden muss, sind z.b. Bosnien-Herzegowina, Iran, Irak, Israel, Marokko, Moldawien, die
Türkei, die Ukraine, Mazedonien oder Israel. Für Italien gilt, dass die Grüne Karte zwar bei der Einreise gesetzlich nicht
notwendig ist, jedoch kommt es häufiger zu Ungereimtheiten bei der Schadensfallregulierung, sodass es sich als sinnvoll erweist,
die Grüne Karte dennoch mitzuführen.